Das Stadt- und Kulturgeschichtliche Museum im Kanzleihaus

Nachdem Torgau nach der Leipziger Teilung 1485 Hauptkanzlei des ernestinischen Kurfürstentums geworden war und sich die alte Kanzlei im Schloss als nicht mehr ausreichend erwiesen hatte, erwarb Kurfürst Friedrich der Weise 1523 das Gelände und die Gebäude des Wirtschaftshofs des Klosters Nimbschen, zwischen Schloss und Stadtkirche gelegen. Nach Baumaßnahmen wurde das neue Kanzleigebäude kurfürstliches Beratungs- und Verwaltungszentrum und ist durch einen bedeckten Gang mit den Schlossgebäuden verbunden worden. Hier gingen jetzt nicht nur der Kurfürst und seine Räte, sondern auch die Wittenberger Reformatoren ein und aus. Das kursächsische Kanzleiwesen war in seiner Zeit vorbildlich für ganz Deutschland, hier wurde die sächsische Kanzleisprache gepflegt, der sich Martin Luther bei der Bibelübersetzung bedient hat.

1711 bewohnte Zar Peter der Große anlässlich des Beilagers des russischen Großfürsten Alexej Petrowitsch und Prinzessin Charlotte Christiane Sophie von Braunschweig-Wolffenbüttel das Kanzleigebäude. Im Eckzimmer des 1. Obergeschosses fand seine Begegnung mit dem Universalgelehrten Leibniz statt, den er später mit dem Titel Geheimrat und einer Pension ehrte. Leibniz regte hier die Gründung der Petersburger Akademie an.

Im 18. Jahrhundert wurde eine Manufaktur eingerichtet, die vorwiegend Tuche für Uniformen der sächsischen Armee produziert hat.

Nach umfassender Instandsetzung und Restaurierung ist jetzt im Kanzleihaus der ursprüngliche Zustand des 16. Jahrhunderts wieder erlebbar. Dazu gehören die Hauskapelle des Klosterhofs, die Gewölbe des ernestinischen Archivs, die große Stube der Kanzleischreiber und die Ratsstube des Kurfürsten und seiner Räte.

Seit 2005 befinden sich die Sammlungen des Stadt- und Kulturgeschichtlichen Museums im Haus. Die Ausstellung bietet einen interessanten Überblick zur Stadtgeschichte, quasi als Einführung in den Museumspfad. Darüber hinaus gibt es interessante Sonderausstellungen und Vorträge zu erleben.

 

Hausordnung

 

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,

wir begrüßen Sie herzlich im Stadt- und Kulturgeschichtlichen Museums Torgau und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie mit der Hausordnung vertraut machen:

  1. Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten der Museumsgebäude erkennen Sie die Regelungen an. Das Aufsichtspersonal hat die Aufgabe, für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen. Deswegen ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Werden die Anweisungen des Personals bzw. die Hausordnung nicht befolgt, kann der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden.
  2. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Ausstellungsräume besuchen.
  3. Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
  4. Tiere dürfen mit Ausnahme von Blindenhunden nicht in die Museumsgebäude mitgenommen werden.
  5. Das Stadt- und Kulturgeschichtlichen Museums Torgau haftet nicht für an der Garderobe abgegebene und in Schließfächern verschlossene Gegenstände. Es wird keine Haftung für im Museum zurückgelassene, vergessene oder verlorene Gegenstände übernommen.
  6. Das Stadt- und Kulturgeschichtlichen Museums Torgau haftet nicht für Schäden, die den Besucherinnen und Besuchern durch die Benutzung der Einrichtungen und Ausstellungsobjekte der Museen entstehen, sofern der Verlust oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Seiten der Museen beruht.
  7. Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, zum Beispiel Regenschirme, Rucksäcke, größere Taschen und Tragetaschen sowie Kinderwägen ist grundsätzlich nicht gestattet. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.
  8. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Originale zu berühren.
  9. In den Ausstellungsräumen und im Foyer des Museums ist Essen und Trinken nicht erlaubt, Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. (nur auf dem Museumshof)
  10. Lehrerinnen, Lehrer, Gruppenleiterinnen, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.

Torgau den 05.05.2020                               Cornelia König, Museumsleiterin

Galerie

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